Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft besteht außerdem:
- auf direktem Weg von und zur Arbeitsstelle.
- wenn Versicherte den unmittelbaren Weg nach oder von der Arbeitsstätte verlassen, um ihr Kind wegen der beruflichen Abwesenheit der Eltern fremder Obhut anzuvertrauen.
- Teilnahme am Betriebssport, an Betriebsausflügen und -feiern.
Ein Arbeitsunfall ist dem Arbeitgeber schnellstmöglich, am besten schriftlich, zu melden. Es sollte eine Meldung in das Unfallbuch des Betriebs erfolgen. Des Weiteren sollte eine Vorstellung beim Arzt erfolgen. Arbeitsunfälle, die eine Krankschreibung von mehr als drei Tagen bedürfen, ist eine Unfallanzeige bei der Zuständigen Berufsgenossenschaft zu machen.